entziehen

entziehen

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ent|zie|hen [ɛnt'ts̮i:ən], entzog, entzogen:
1. <tr.; hat
a) nicht länger gewähren, geben oder zuteilwerden lassen:
jmdm. die Unterstützung entziehen; nach dieser Sache hatte sie mir das Vertrauen entzogen; jmdm. den Alkohol entziehen (Alkoholgenuss untersagen); jmdm. die Nahrung entziehen (jmdn. hungern lassen).
Syn.: aus der Hand nehmen, verweigern, wegnehmen.
b) nicht länger überlassen, nicht mehr in jmds. Besitz, Verfügungsgewalt o. Ä. lassen:
jmdm. den Führerschein entziehen; ihm wurde das Sorgerecht für sein Kind entzogen; jmdm. das Wort entziehen.
Syn.: abnehmen, entreißen, wegnehmen.
c) (geh.) (vor jmdm., etwas) bewahren, schützen:
etwas jmds. Zugriff entziehen; jmdn. den Blicken der Öffentlichkeit entziehen.
Syn.: abschirmen gegen/vor, behüten vor, beschützen vor, verteidigen gegen.
2. <+ sich>
a) (geh.) sich zurückziehen, sich (von etwas, jmdm.) fernhalten:
sie entzog sich ihrer Umgebung.
Syn.: sich absondern von.
b) (einer Sache) aus dem Wege gehen; (eine Aufgabe) nicht erfüllen:
er entzog sich seinen Pflichten.
Syn.: ausweichen, fliehen vor, kneifen vor (ugs. abwertend), meiden, sich drücken vor (ugs.), sich fernhalten von, umgehen, vermeiden.
c) (geh.) durch rechtzeitige eigene Anstrengung entgehen, entkommen:
sich einer Verhaftung durch Flucht entziehen.
d) sich von etwas frei machen; sich von etwas nicht anrühren lassen:
sich jmds. Reiz, einer Stimmung [nicht] entziehen können; diesem Zauber konnten sich selbst abgebrühte Kerle nicht entziehen.

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ent|zie|hen 〈V. 287; hat
I 〈V. tr.〉 jmdm. etwas \entziehen wegnehmen, nicht mehr zuteilwerden lassen, für künftige Fälle verweigern; ● jmdm. Alkohol, Kaffee, Nikotin \entziehen ihn am Trinken, Rauchen hindern; jmdm. Blut \entziehen abzapfen; jmdm. die Erlaubnis \entziehen, etwas zu tun; jmdm. seine Gunst, Unterstützung \entziehen; sie entzog ihm ihre Hand; jmdm. Kräfte \entziehen jmds. K. vermindern; einem Redner das Wort \entziehen
II 〈V. refl.〉 sich jmdm. od. einer Sache \entziehen ihm od. ihr rechtzeitig entfliehen, entkommen, sich von ihm od. ihr befreien ● der Fehler hat sich meiner Aufmerksamkeit entzogen ist mir nicht aufgefallen; diese Vorgänge \entziehen sich der Beobachtung können nicht beobachtet werden; sich den Blicken \entziehen sich verbergen; warum entziehst du dich uns, unserer Gesellschaft? warum bleibst du fern?; das entzieht sich meiner Kenntnis das weiß ich nicht; sie entzog sich seiner Umarmung, seinen Zärtlichkeiten; sich der Verantwortung \entziehen; sich der Strafe, dem Zugriff der Polizei durch die Flucht \entziehen ● der See war unseren Blicken durch eine Baumgruppe entzogen wir konnten ihn nicht sehen

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ent|zie|hen <unr. V.; hat [mhd. entziehen = entziehen; verhindern; abhalten, ahd. antziuhan]:
1.
a) von jmdm. wegziehen:
sie entzog ihm ihre Hand;
b) nicht länger geben od. zuteilwerden lassen; jmdm. wegnehmen:
jmdm. die Unterstützung e.;
Ü jmdm. das Vertrauen e.;
c) nicht länger zur Nutzung überlassen:
jmdm. den Führerschein, das Sorgerecht, die Konzession e.;
d) von etw. fernhalten:
jmdn., etw. jmds. Kontrolle e.;
e) aus etw. ziehen u. in sich aufnehmen:
die Wurzeln entziehen dem Boden Feuchtigkeit.
2. <e. + sich>
a) sich von jmdm., etw. losmachen:
sich jmdm., jmds. Umarmung e.;
Ü er konnte sich ihrem Charme nicht e.;
b) (geh.) sich von jmdm., etw. zurückziehen, fernhalten:
du entziehst dich deiner Familie;
sie entzog sich (verbarg sich vor) unseren Blicken;
c) eine Aufgabe o. Ä. nicht erfüllen, einer Sache nicht nachkommen:
sich der Verantwortung e.;
d) (geh.) durch rechtzeitige eigene Anstrengung entgehen, entkommen:
sich der Verhaftung [durch die Flucht] e.;
der Angeklagte hat sich seinen irdischen Richtern entzogen (verhüll.; hat Selbstmord begangen);
e) nicht Gegenstand von etw. sein, einem bestimmten Zugriff nicht unterliegen:
etw. entzieht sich jeder Kontrolle;
das entzieht sich meiner Kenntnis (das weiß ich nicht).
3. (ugs.)
a) einer Entziehungskur unterziehen, einen [Drogen]süchtigen heilen:
jmdn. stationär e.;
b) sich einer Entziehungskur unterziehen:
Fixer, die entzogen haben.

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ent|zie|hen <unr. V.; hat [mhd. entziehen = entziehen; verhindern; abhalten, ahd. antziuhan]: 1. a) von jmdm. wegziehen: sie entzog ihm ihre Hand; b) nicht länger geben od. zuteil werden lassen; jmdm. wegnehmen: jmdm. die Unterstützung e.; ein verständiges Bewusstsein füreinander, dessen Grundlage keiner dem andern e. darf (Gregor-Dellin, Traumbuch 55); Ü jmdm. das Vertrauen e.; c) nicht länger zur Nutzung überlassen: jmdm. den Führerschein, das Sorgerecht, die Konzession e.; jmdm. die Möglichkeit e., sich zu betätigen; d) von etw. fern halten: jmdn., etw. jmds. Blicken, Kontrolle e.; sein Beruf entzieht ihn zu oft der Familie; Nichts spricht dafür, das Wohnen den Marktgesetzen zu e. (nicht unterliegen zu lassen; SZ 18. 5. 84, 25); e) aus etw. ziehen u. in sich aufnehmen: die Wurzeln entziehen dem Boden Feuchtigkeit. 2. <e. + sich> a) sich von jmdm., etw. losmachen: sich jmdm., jmds. Umarmung e.; Ü er konnte sich ihrem Charme nicht e.; b) (geh.) sich von jmdm., etw. zurückziehen, fern halten: du entziehst dich deiner Umgebung; sie entzog sich (verbarg sich vor) unseren Blicken; c) eine Aufgabe o. Ä. nicht erfüllen, einer Sache nicht nachkommen: sich der Verantwortung e.; d) (geh.) durch rechtzeitige eigene Anstrengung entgehen, entkommen: sich der Verhaftung [durch die Flucht] e.; der Angeklagte hat sich seinen irdischen Richtern entzogen (verhüll.; hat Selbstmord begangen); e) nicht Gegenstand von etw. sein, einem bestimmten Zugriff nicht unterliegen: etw. entzieht sich jeder Kontrolle, der Berechnung; so entzieht sich das ... wahrhaft unerhörte Vergnügen ... jedenfalls aller Beschreibung (Th. Mann, Krull 62); das entzieht sich meiner Kenntnis (das weiß ich nicht). 3. (ugs.) a) einer Entziehungskur unterziehen, einen [Drogen]süchtigen heilen: wurden 100, meist junge Patienten stationär entzogen (MM 29. 1. 73, 17); b) sich einer Entziehungskur unterziehen: ... konnte in den vergangenen Monaten ... 16 Drogenabhängigen, die e. wollten, nicht zu einem Therapieplatz verholfen werden (Neue Ärztliche 24./25. 7. 87, 1); Fixer, die entzogen haben.

Universal-Lexikon. 2012.

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  • entziehen — ent·zie·hen; entzog, hat entzogen; [Vt] 1 jemandem etwas entziehen jemandem etwas nicht länger geben, gewähren <jemandem seine Hilfe, Unterstützung, Freundschaft, sein Vertrauen entziehen> 2 jemandem etwas entziehen jemandem ein Recht oder… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • entziehen — a) fortnehmen, nicht länger geben/gewähren, nicht mehr geben, versagen, verweigern, vorenthalten, wegnehmen; (geh.): nicht länger zuteilwerden lassen; (ugs.): abzwacken. b) abnehmen, aus der Hand nehmen, bringen um, entreißen, nicht länger… …   Das Wörterbuch der Synonyme

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